Wie lege ich mein Geld insolvenzgeschützt an?
In der heutigen Zeit verlangen Banken, als auch Sparkassen für die Einlagengelder ihrer Kunden Minuszinsen, was fachlich auch als Strafzinsen bezeichnet wird. Aus diesem Grunde suchen immer mehr Kunden nach Alternativlösungen, um ihre Gelder vor den Negativzinsen und der hohen Bankenüberschuldung zu schützen.
Negativzinsen sind abhängig von der Geldmarktpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Im September 2019 führte die Europäische Zentralbank Negativzinsen ein:
Durchschnittlich liegt der Negativzins im Moment bei -0,5% jährlich, was die Banken als Strafzins auf eingelagerte Kundengelder an die EZB zahlen müssen. Dies bedeutet für Sparer und Investoren, dass Ihre Einlagen jedes Jahr an Wert verlieren. Die durch die EZB, den Banken in Rechnung gestellten Negativzinsen lassen sich die meisten Finanzinstitute von ihren Kunden rückvergüten. Häufig liegt der Freibetrag, den die Bank den Kunden einräumen bis zu dem noch keine Negativzinsen verlangt werden zwischen 50.000€ bis 100.000€. Einige Banken verlangen jedoch schon ab Einlagengeldern von 25.000€ bis 50.000€ Strafzinsen. Zusätzlich stellen immer mehr Banken bestimmte Serviceleistungen zu hohen Gebühren in Rechnung.
Die Negativzinsen lassen sich jedoch vermeiden, da es noch Geldinstitute gibt, welche dem Sparer immerhin einen kleinen Guthabenzins anbieten. Die meisten Banken lassen es den Sparer aber teuer zu stehen kommen, wenn man Guthaben bei ihnen parkt. Was für ein Paradox!
Viele Kommunen und Unternehmen haben dies leider noch nicht realisiert, dass eine negative Verzinsung des Sparguthabens vermieden werden kann. Vor allem Kommunen und der Mittelstand in Deutschland können dem Negativzins aktuell noch entkommen. Dies setzt voraus, dass man sich darüber informiert, welches insolvenzgeschützte Sicherungskonzept die beste Alternative für Tages-, Festgeld-, Giro-, und Geschäftskonten darstellt.
Parken und investieren Sie Ihr Kapital nur in Strafzinslösungen die Ihnen einen Insolvenzschutz nach deutschem Recht garantieren. Lassen Sie unbedingt die Hände von dubiosen Geldanlagen im Internet, die Ihnen eine hohe Rendite versprechen und ausländischen Banken. Nur so ist ihr Kapital für den Ernstfall gesichert.
Eine Bankenlösung birgt das Risiko eines Totalverlustes, da Einlagengelder im Fall der Fälle zur Insolvenzmasse der Bank gehören, wie zuletzt die Pleite der Maple-, oder Greensillbank gezeigt hat. Diese haben Kommunen und Unternehmen Milliarden Euro gekostet, deren Gelder nicht vor Insolvenz geschützt waren.
Suchen Sie sich ein Sicherungskonzept, dass eine geringe bis keine Volatilität vorweist – maximal 2% Volatilität. Achten Sie auf Verfügbarkeit Ihres Kapitals, denn die meisten Konzepte gehen mit einer Sperrfrist von 5-10 Jahren einher. Eine Verfügbarkeit nach 16-24 Monaten sollte angemessen sein. Banken-, und Versicherungslösungen bringen zu viele Regeln, zu hohe Opportunitätskosten und zu geringe Flexibilität mit sich.
Leider kommen Lösungen, wie das Parken bei einer Versicherung oder die Garantie bei einer Bank, nicht in Frage. Eine gesetzliche Einlagensicherung sichert Ihre Ersparnisse im Ernstfall nur bis 100.000€ ab. Das restliche Kapital fällt unter die Konkursmasse Ihres Bankinstitutes im Falle einer Insolvenz.
Verbraucherschützer in Deutschland halten sogenannten Verwahr-Entgelte für äußerst fragwürdig. In Wirklichkeit handelt es sich nämlich um eine doppelte Bepreisung: Einerseits fallen Kontogebühren an; zusätzlich werden Gelder für Negativzinsen abgeführt. Die Verbraucher sind somit klar im Nachteil.
„Gericht hält Negativzinsen für zulässig„
Die Verbraucherzentrale scheiterte kürzlich in einem gerichtlichen Prozess vor dem Landesgericht in Sachsen. Das Gericht entschied zugunsten der Sparkasse Vogtland, dass Verwahrentgelte und Kontoführungsgebühren zulässig seien. Dies gilt für Bestands- als auch für Neukunden.
Ein kleiner Erfolg konnte immerhin beim Jugendgirokonto erzielt werden. Dass ein Girokonto kostenlos sei, gleichzeitig aber Negativzinsen abgeführt werden, hielt das Gericht für unzulässig.
„Verbraucherzentrale geht in die nächste Instanz“
Nun wird vor dem Oberlandesgericht in die nächste Instanz gegangen. Die Verbraucherzentrale will somit Berufung gegen das Urteil einlegen. Michael Hummel, Rechtsexperte der sächsischen Verbraucherzentrale kommentierte das Urteil folgendermaßen: „Nicht nur für Betroffene im Vogtland ist dieses Urteil enttäuschend und kann in Zukunft teuer werden“. Man werde zukünftig weiterhin für die Rechte von Verbrauchern einstehen.
Unsere Minuszins Lösung versteht sich als Ihr insolvenzgeschützter und nicht von Strafzinsen gebeutelter „Geldparkplatz“. Die Alternative zu Ihren überteuerten und wenig flexiblen Giro-/ Tagesgeld-, und Geschäftskonten. Der Anlagehorizont beträgt 18 bis 24 Monate, abhängig vom investierten Volumen. Wir übernehmen das Management, Sie bekommen die Sicherheit. Dadurch bieten wir Ihnen eine sichere und unterjährige Verfügbarkeit Ihrer Einlagengelder durch unsere „Vermögensverwaltung für Stiftungen & Kommunen„.
Negativzinsen sind abhängig von der Geldmarktpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB).Eine zunehmende Anzahl Banken berechnet Strafzinsen für Guthaben. Dies bedeutet für Sparer und Investoren, dass Ihre Einlagen jedes Jahr an Wert verlieren. Durchschnittlich liegt der Negativzins im Moment bei -0,5% jährlich. Häufig liegt der Freibetrag bis zu dem noch keine Negativzinsen verlangt werden zwischen 50.000€ bis 100.000€. Einige Banken verlangen jedoch schon ab Einlagengeldern von 25.000€ bis 50.000€ Strafzinsen.
Die unabhängige Währungsbehörde aller EU Mitgliedsstaaten nennt sich die Europäische Zentralbank. Eine der Kernaufgaben dieser Institution ist es, die Preisstabilität des Euro als europäische Währung im Euroraum sicher zu stellen.
Dieser gibt die jährliche Verzinsung eines Darlehens wieder. Anders als beim Effektivzinssatz werden die weiteren Kosten wie Bearbeitungsgebühren im Nominalzins nicht berücksichtigt.
Der Realzins gibt die Wertentwicklung des Guthabens unter Berücksichtigung der Inflation an.
Der Leitzins ist das Geldmarktinstrument der EZB. Er legt den Zinssatz fest, zu denen sich Geschäftsbanken bei Noten- und Zentralbanken Geld beschaffen oder anlegen können.
Achten Sie auf jedenfall auf die Verschuldung- und Solvenzquote Ihres Geldinstitutes! Eine gesetzliche Einlagensicherung sichert Ihre Ersparnisse im Ernstfall nur bis 100.000€ ab. Das restliche Kapital fällt unter die Konkursmasse Ihres Bankinstitutes im Falle einer Insolvenz. Suchen Sie sich ein Sicherungskonzept, dass nur eine geringe bis keine Volatilität vorweist – maximal 2% Volatilität. Sie brauchen einen garantierten Insolvenzschutz nach deutschem Recht. Lassen Sie unbedingt die Hände von dubiosen Geldanlagen im Internet, die Ihnen eine hohe Rendite versprechen und ausländischen Banken. Nur so ist ihr Kapital für den Ernstfall gesichert.
Die Inflation misst die Preissteigerung des in einer Volkswirtschaft bzw. den Verlust der Kaufkraft des Geldes.
Tages-, Festgeld-, Giro-, und Geschäftskonten haben keinen Insolvenzschutz. Im Falle einer Insolvenz Ihrer Bank ist das gesamte Kapital Ihrer Einlage weg. Banken deutschen Ursprungs haben noch eine Mindestsicherung, genannt Einlagensicherung. Diese garantiert eine Sicherung in Höhe von 100.000€. Ihre Restliche Einlage gehört mit zur Bilanz Ihrer Bank und der Insolvenzmasse.
Deflation beschreibt das Gegenteil der Inflation. Nämlich die andauernde Preissenkung in einer Volkswirtschaft. Die Deflation entsteht, wenn die Nachfrage geringer ist als das Angebot. Das Geld gewinnt an Wert.
Rendite ist eine der zentralen Kennzahlen für Anleger und Sparer. Sie misst den prozentualen, jährlichen Wertzuwachs des in der Anlage eingesetzten Kapitals.