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Sachwerte
Inhaltsversicherung

Die elementare Versicherung zur Absicherung des Inventars Ihrer Firma bei Schäden
durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl.

Inhaltsversicherung im Überblick

Eine Inhaltsversicherung sichert Ihre geschäftliche Einrichtung, Waren, Lagerbestände sowie teures elektronisches Equipment und Arbeitsmaschinen ab.

Sollte Ihr Inventar aufgrund einer der folgenden Gefahren beschädigt oder zerstört werden, bezahlt die Geschäftsinhaltsversicherung den Schaden oder ersetzt Ihnen das zerstörte Gut.

Was versichert die Inventarversicherung?

Versicherung beweglicher Sachen:

  • technische Betriebseinrichtung
  • kaufmännische Betriebseinrichtung
  • Waren und Vorräte

Als technische Anlagen gelten alle Werkzeuge und Maschinen, die der Betrieb benötigt, um seine Produkte herzustellen oder seine Dienstleistung zu erbringen.

Ebenfalls versichert, soweit die Unternehmung:

  • Eigentümer der Sache ist
  • die Sache unter Eigentumsvorbehalt erworben hat
  • die Sache mit Kaufoption geleast hat, die zum Schadenszeitpunkt noch nicht abgelaufen oder bereits ausgeübt war

Schreibtische, Büromöbel und dergleichen werden unter kaufmännischen Einrichtungen zusammengefasst.

Wie wichtig ist eine Inhalts­versicherung?

Die Inhaltsversicherung (auch Geschäftsinhalts-, Betriebsinhalts-, Sachinhalts-, Geschäftsinhaltsversicherung, Gewerbeinhaltsversicherung oder gewerbliche Hausratversicherung) ist eine gewerbliche Sachversicherung für die finanzielle Absicherung Ihrer Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte. Wie wichtig die Geschäftsinhaltsversicherung für Sie beziehungsweise Ihr Gewerbe ist, hängt insbesondere von der Art Ihres Betriebs ab. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen benötigen eine Geschäftsinhaltsversicherung, um im Schadensfall nicht vor dem finanziellen Ruin zu stehen. Führen Sie einen Installationsbetrieb, müssen Sie insbesondere die einzubauenden Gegenstände versichern.

Oder sind Sie als Händler mit großem beziehungsweise teurem Lagerbestand an Waren und Vorräten tätig? Dann ist eine Geschäftsinhaltsversicherung auch für Sie unverzichtbar.

Aber auch für alle anderen Selbstständigen ist eine Inhaltsversicherung dringend zu empfehlen. Wird Ihr Unternehmen oder Ihr Geschäft zum Beispiel ausgeraubt oder kommt es zu einem Brand, entstehen für Sie ungeplant hohe Kosten, die Sie ohne entsprechenden Versicherungsschutz selbst tragen müssen.

Versicherung von fremdem Eigentum

Ebenso schließen einige Versicherer auch fremdes Eigentum mit in den Versicherungsschutz der Inhaltsversicherung ein. Dies ist dann der Fall, wenn es Ihnen als Versicherungsnehmer zur Bearbeitung, Reparatur, Benutzung, Verwahrung oder zum Verkauf gegeben wurde und sich in Ihren Räumlichkeiten befindet.
Das kann z. B. der Fall sein, wenn Sie einen Computer-Reparaturservice anbieten und Ihnen ein Kunde seinen Laptop überlässt. Auch Gebrauchsgegenstände Ihrer Betriebsangehörigen sind oftmals in der Geschäftsinhaltsversicherung mitversichert, sofern sie sich (i. d. R. auf Verlangen des Arbeitgebers) am Versicherungsort befinden. Solche Gebrauchsgegenstände können unter anderem sein: Bekleidung, Fachliteratur, Fahrräder oder Taschen.

Besondere Bedingungen für bestimmtes Betriebsinventar

Einige Versicherer legen in ihren Versicherungsbedingungen fest, dass Daten und Computerprogramme nicht als Sachen gelten. Sie sind somit nicht pauschal im Versicherungsschutz von Inhaltsversicherungen enthalten! Allerdings werden Daten und Programme meist mitversichert, sofern sie für die Grundfunktion der versicherten Betriebseinrichtung notwendig sind.
Weitreichenderen Schutz für Daten und Computerprogramme erhalten Sie über die Elektronikversicherung. Auch für Bargeld und Wertgegenstände (wie beispielsweise Wertpapiere und Geldkarten) gibt es besondere Bedingungen. Diese können Sie für die Gefahr der Zerstörung oder Entwendung mitversichern.

Tipp:

Bargeld wird häufig an der Kasse hinterlegt, insbesondere in Restaurants oder Einzelhandelsgeschäften. Sorgen Sie dafür, dass die Kasse nach Feierabend immer im Tresor aufbewahrt wird, damit Ihr betrieblicher Versicherungsschutz greifen kann.

Leistung der Inhaltsversicherung im Schadenfall


Wird Ihre Betriebseinrichtung, Ihr Warenbestand oder Ihr Vorrat durch eine der versicherten Gefahren beschädigt, zerstört oder kommt abhanden, ersetzt Ihnen die Inhaltsversicherung die dafür anfallenden Kosten. Diese umfassen die Aufwendungen für

  • Reparatur
  • Wiederherstellung oder
  • Wiederbeschaffung der versicherten Sache.

Die Inhaltsversicherung ersetzt jedoch nicht nur die Sachschäden, sondern je nach gewähltem Tarif auch eine Vielzahl weiterer Aufwendungen, die im Schadensfall entstehen können. Das sind beispielsweise:

  • Löschkosten
  • Aufräum- und Abbruchkosten
  • Aufwendungen für die Wiederherstellung von Akten, Daten und Programmen
  • Kosten durch Sicherungsmaßnahmen und dem Austausch von Schlössern nach einem Einbruch
  • Kosten für die Beseitigung von Gebäudeschäden nach einem Einbruch
  • Sachverständigen kosten

In der Regel trägt die Inhaltsversicherung zudem die Mehrkosten einer Neuanschaffung, wenn die zu ersetzende Sache aufgrund des (technischen) Fortschritts nicht mehr für den ursprünglich versicherten Wert zu beschaffen ist.

Häufigste Schäden:


Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag die häufigsten Schäden versichert:

Feuer
Brand
Blitzschlag
Explosion
Einbruchdiebstahl und Raub
Vandalismus
Leitungswasser
Sturm und Hagel
Elementarschäden

Sie können Ihren Schutz jederzeit auf Schäden ausweiten, die herbeigeführt werden durch:

Hochwasser und Überschwemmung
Erdsenkung
Erdbeben
(Schnee-)lawine

Erweiterbare Risiken:


Optional können Sie bei Geschäftsversicherungen auch eine Absicherung spezieller Gefahren vornehmen, wie:

Böswillige Beschädigung
Streik, innere Unruhe
Aussperrung
Fahrzeuganprall
Rauch / Ruß
Überschalldruck

Schäden durch leichte Fahrlässigkeit
Diese sind im Gegensatz zur groben Fahrlässigkeit versichert

Absicherung unbenannter Gefahren
Bei Bedarf können Sie unbenannte Gefahren in den Schutz Ihrer Inventarversicherung aufnehmen. Dies wird als Allgefahrendeckung bezeichnet. Alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, sind versichert.

Unbenannte Gefahren

Bei Bedarf können Sie unbenannte Gefahren in den Schutz Ihrer Inventarversicherung aufnehmen. Dies wird als Allgefahrendeckung bezeichnet. Alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, sind versichert.

Grobe Fahrlässigkeit

Bei grober Fahrlässigkeit hat der Versicherer das Recht, die Leistung um einen bestimmten Betrag zu kürzen. Beispiel: Ihr Unternehmen verwaltet das gesamte Unternehmens-IT-System für einen großen Kunden. Einer Ihrer Mitarbeiter bemerkt, dass der zentrale Server ausgefallen ist. Kurz vor Feierabend beschloss er jedoch, den Fehler nicht zu beheben, da die normale Stromversorgung einwandfrei funktionierte. Am Ende einer Schicht kommt es aufgrund fehlender Notstromversorgung zu einem Stromausfall und wichtige Daten gehen verloren.

Die Inhaltsversicherung leistet nicht.

Vorsatz

Grundsätzlich ausgeschlossen vom Versicherungsschutz der Inhaltsversicherung sind Schäden durch Vorsatz des Versicherungsnehmers.

Achtung:
Bei der Inhaltsversicherung bieten einige Versicherer den zusätzlichen Vorteil, dass keine grobe Fahrlässigkeit ohne zusätzliche Kosten in Kauf genommen werden muss. In diesem Fall wird der Schadensersatz der Versicherung nicht gekürzt. Allerdings ist die maximale Höhe der Entschädigung im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in der Regel auf eine bestimmte Höhe begrenzt.

Neuwert

In der Regel deckt eine Geschäftsversicherung Ihre bewegliche Geschäftsausstattung zum Wiederbeschaffungswert ab. Er entspricht Wert einer Neuanschaffung des Gegenstandes.

Zeitwert

Ist Ihr Inventar aufgrund von Alter oder Abnutzung weniger als 40 % des Neuwertes wert, erstattet Ihnen der Versicherer den Zeitwert. Er entspricht dem Preis, zu dem das Produkt noch verkauft werden kann.

Gemeiner Wert

Können die versicherten Sachen nicht mehr zu Ihrem eigentlichen Zweck im Unternehmen eingesetzt werden, wird der gemeine Wert erstattet. Dies ist der erzielbare Verkaufspreis, den Sie für das versicherte Inventar erhalten.

Schaden­beispiele für die Inhaltsversicherung

Typische Fälle aus dem Alltag verschiedener Unternehmen, in denen eine Inhaltsversicherung die Kosten übernommen hat.

Kurzschluss im Büro: Brand

Durch einen Kurzschluss in der Buchhaltung geriet ein Drucker in Brand. Die Feuerwehr eilte zunächst zum Einsatzort, konnte jedoch ein Übergreifen des Feuers auf das Großraumbüro nicht verhindern und löschte dieses vollständig aus. Gewerbliche Inhaltsversicherung erstattet den Schaden.

Wasserschaden

In einer Arztpraxis platzt im OP über Nacht ein Schlauch. Es läuft Wasser aus und durch den Boden in das Stockwerk darunter. In der Nacht wurden die komplette Arztpraxis und die darunter liegende Arztpraxis überflutet. Dadurch sind das gesamte Inventar und die Arzneimittel nicht mehr zu gebrauchen. Die Inhaltsversicherung des Eigentümers deckt die Wiederbeschaffungskosten ab.

Einbruch

Bei einem Einbruch in ein großes Bekleidungsgeschäft wurde die gesamte Winterkollektion gestohlen. Auch mehrere Massivholzmöbel des Bekleidungsgeschäftes wurden bei dem Einbruch stark beschädigt. Die Inventarversicherung springt ein und entschädigt den Eigentümer des Geschäftes für sämtliche Schäden.

Welche Zusatzleistungen können durch Bausteine ergänzt werden?

  • Glasversicherung
  • Elementarversicherung
  • Elektronikversicherung
  • Betriebsunterbrechungs­versicherung

Welcher Versicherungsschutz für Sie am besten ist, hängt von den spezifischen Risiken Ihres Unternehmens ab. Deshalb können wir mit unserem unabhängigen Vergleichen aller Versicherer vorab eine individuelle Risikoanalyse für Ihr Unternehmen durchführen. Wir fragen unter anderem nach Ihrer Tätigkeit und der Größe Ihres Unternehmens. Denn beispielsweise in einem kleinen Büro mit nur wenigen Möbeln, einem Computer und einem Telefon sind Ihre potenziellen Verluste deutlich geringer als in einem Versandhandel, wo Sie neben dem großen Bestand Ihres Büros auch teure Lagerbestände haben.

Glasversicherung

Falls Ihr Geschäft über viele Schaufenster verfügt oder sich in Ihren Geschäftsräumen viel Glasmobiliar befindet, empfiehlt sich der Abschluss einer eigenen Glasversicherung.

Elementarversicherung

Beim Einschluss eines Versicherungsschutzes vor Elementarschäden lohnt sich ein Blick auf die Region, in der die Unternehmung ihre Geschäftsräume bzw. Büro- oder Lager hat. Das Auftreten von starken Unwettern, Elementargewalten und Überschwemmungen ist regional recht unterschiedlich.

Zu den Elementarschäden zählen:

  • Erdbeben
  • Vulkanausbruch
  • Erdrutsch / Erdfall
  • Lawinen / Schneedruck
  • Hochwasser / Überschwemmung

Die unterschiedlichen Gefährdungsklassen bestimmen den Preis der Elementarschäden-Deckung in der Inhaltsversicherung und die Höhe der vertraglichen Selbstbeteiligung für Elementarschäden.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat ein flächendeckendes Bewertungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (kurz: ZÜRS) entwickelt, nach dem das Elementarrisiko bewertet wird.

In den Gefährdungsklassen GK1 (niedriges Risiko für Hochwasser) bis GK4 (hohes Risiko für Hochwasser) werden die individuellen Gefahrenlagen für nahezu jedes Versicherungsgrundstück in Deutschland abgebildet. Hierdurch lässt sich der Preis für die Elementarversicherung individuell auf das örtliche Risiko kalkulieren.

Die Bundesregierung hat nach den Hochwasserkrisen in Deutschland, 2021 darüber debattiert, einen verpflichtenden Abschluss der Elementarversicherung für Gebäudeeigentümer einzuführen. Dies wurde jedoch später verworfen, weshalb das Risiko bei jedem Einzelnen verbleibt.

Elektronikversicherung

Firmen, die teure EDV- oder IT-Ausrüstung besitzen, empfehlen wir eine Elektronikversicherung als Ergänzung zur Inhaltsversicherung für Ihr Gewerbe, da diese auch in sehr spezifischen Schadensfällen einspringt, etwa bei Schäden durch Bedienungsfehler.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Inhaltsversicherung kann um den Baustein „Betriebsunterbrechung“ (Ertragsausfall) erweitert werden. Wenn Ihr Unternehmen vorübergehend geschlossen ist, z.B nach dem Brand, werden Sie für diesen Zeitraum kein Einkommen erfassen. Fixkosten wie Miete, Löhne und Steuern laufen jedoch weiter.

Eine Unterbrechungsversicherung schützt Sie vor dieser Doppelbelastung. Bei geringfügigen Betriebsunterbrechungen sind die Leistungen für entgangenen Umsatz und entgangene Kosten bis zur Deckungssumme der Inhaltsrichtlinie. Diese Option eignet sich besonders für kleine Unternehmen und Start-ups.

Factsheet zur Inhaltsversicherung


Hier klicken und das Factsheet zur
Inhaltsversicherung herunterladen.


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Warum eine ganzheitliche Beratung?

Wir haben unsere Unternehmung so ausgerichtet, dass wir Sie ganzheitlich kompetent betreuen und beraten können. Dadurch haben Sie den Vorteil einen Ansprechpartner zu haben, der ein Gesamtbild von Ihren Finanzen hat. Vor allem ist dies relevant, weil einige Produkte voneinander abhängig sind und ggf. auch in Kombination einen deutlichen Mehrwert bieten. So können Sie sich sicher sein, ein lückenloses Finanzkonzept zu erhalten.

Unsere Referenzen

Häufig gestellte Fragen

Besteht auch Schutz für Bargeld im Unternehmen?

Ja. Bargeld hat jedoch einen begrenzten gewerblichen Sachversicherungsschutz bei gewerblichen Inhaltsversicherungen und nur, wenn es in einem verschlossenen Gegenstand wie einem Safe oder einer verschlossenen Schreibtischschublade aufbewahrt wird.

Muss ich auch separate Räume wie Keller bei der Inhaltsversicherung angeben?

Ja. Geben Sie unbedingt alle Räume an, die von Ihnen genutzt werden.

(Damit sind auch Dachböden, Keller etc. gemeint)

Muss mein Betrieb über bestimmte Sicherheitsvorkehrungen verfügen?

Ja. Stellen Sie beispielsweise sicher, dass Sie über ein Sicherheitssystem verfügen, um Diebstahl und Einbruch zu verhindern. Erkundigen Sie sich am besten vorab bei Ihrer Versicherung, welche zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen notwendig sind, damit Ihre Geschäftshausversicherung im Schadenfall tatsächlich greift.

Ist fremdes Eigentum in der Inhaltsversicherung mitversichert?

In manchen Fällen ja, zum Beispiel, wenn Sie ein Computerreparaturgeschäft betreiben und die Laptops der Kunden in der Werkstatt aufbewahren. Schäden sind jedoch meist nur bis zu einer bestimmten Höhe versichert.

WICHTIGER HINWEIS: Es muss sich um eine versicherte Schadensursache handeln und zum anderen darf es sich nur um ein Gut handeln, welches in der Inhaltsversicherung integriert ist.

Ist mein Inventar auf Transportwegen durch die Inhaltsversicherung versichert?

Ihr Inventar ist auf Transportwegen über die sogenannte Außenversicherung als Teil der Inhaltsversicherung ist in vielen Tarifen unseres Konzepts versichert. Schäden werden in der Regel jedoch nur bis zu einer bestimmten Summe übernommen.

Allerdings sind in der Außenversicherung häufig auch nur bestimmte Gefahren versichert, z. B. Sturm- und Hagelschäden oder Einbruchdiebstahl an das versicherte Gebäude gebunden sind.

Sind Hochwasser- und Rückstauschäden abgedeckt?

Überschwemmungs- und Stauwasserschäden sind nur dann von Ihrer Inhaltsversicherung gedeckt, wenn Sie Naturkatastrophen ausdrücklich abdecken. Ein Rückstau tritt beispielsweise auf, wenn das Abwassersystem durch starke Regenfälle überlastet ist und das Wasser Ihres Unternehmens nicht richtig abfließen kann.

In welcher Versicherung ist ein Blitzeinschlag versichert?

Der Grundbaustein „Feuer“ der Inhaltsversicherung deckt einen Blitzeinschlag ab.