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Risikomanagement
Vermögensschadenhaftpflicht

Der unverzichtbare Schutz des Unternehmens gegen echte Vermögensschäden.

Für jede fehlerhafte Kalkulation, jede versäumte Frist oder jede fehlerhafte Beratung haften Sie als Unternehmer persönlich und unbeschränkt für den Vermögensschaden. Da können schnell mal fünfstellige Summen auf Sie zukommen. Dieses berufliche Versehen, das hohen finanziellen Schaden nach sich ziehen kann, wird durch die Vermögensschadenhaftpflicht abgedeckt.

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist eine Versicherung für Unternehmer und Freiberufler, die von Berufs wegen andere beraten oder fremde Vermögensinteressen wahrnehmen. Sie bietet umfassenden Schutz, wenn Ihr Kunde einen durch Sie verursachten finanziellen Schaden – einen sogenannten echten Vermögensschaden – erleidet. Für viele freie Berufe ist die Versicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Berufe mit Versicherungspflicht

  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Steuerberater
  • Rentenberater
  • Anlageberater
  • Architekten
  • Ärzte
  • Ingenieure
  • Sachverständige
  • Wohnimmobilienverwalter
  • Immobilienmakler

Für andere Berufe ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung keine Pflicht, jedoch durchaus sinnvoll.

Warum eine ganzheitliche Beratung?

Wir haben unsere Unternehmung so ausgerichtet, dass wir Sie ganzheitlich kompetent betreuen und beraten können. Dadurch haben Sie den Vorteil einen Ansprechpartner zu haben, der ein Gesamtbild von Ihren Finanzen hat. Vor allem ist dies relevant, weil einige Produkte voneinander abhängig sind und ggf. auch in Kombination einen deutlichen Mehrwert bieten. So können Sie sich sicher sein, ein lückenloses Finanzkonzept zu erhalten.

Unsere Referenzen

Häufig gestellte Fragen

Wer braucht eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Alle Personen und Unternehmen mit dem Risiko durch berufliches Versehen Vermögensschaden zu verursachen. Dies beinhaltet vor allem die Dienstleistungsbranche (IT-Dienstleister, freie Berufe, etc.) sowie Steuerberater und Rechtsanwälte. Viele Auftraggeber setzen für die Auftragsvergabe eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung voraus.

Wer ist bei einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung versichert?

Mitversichert sind alle Betriebsangehörige sowie alle Angestellte die im Auftrag des Versicherungsnehmers handeln. Hierunter zählen auch Subunternehmer und freie Mitarbeiter.

Was ist ein echter Vermögensschäden?

Ein echter Vermögensschaden ist ein Vermögensschaden der direkt durch Ihr Verhalten entsteht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Kunde durch das nicht Einhalten einer Frist ihrerseits einen Auftrag nicht erhält. Ein echter Vermögensschaden hat somit immer einen finanziellen Nachteil oder einen entgangen finanziellen Vorteil für Dritte zur Folge.

Was ist ein unechter Vermögensschäden?

Ein unechter Vermögensschaden ist ein Folgeschaden durch einen von Ihnen verursachten Sachschaden oder Personenschaden. Dieser Schaden ist somit durch eine private Haftpflicht oder die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Ein mögliches Beispiel eines Sachschadens mit unechtem Vermögensschaden ist die Beschädigung eines wichtigen betrieblichen Inventars (z.B.: Laptop eines Designers), wodurch es zum Verdienstausfall kommt.

Wie unterscheiden sich Betriebs-, Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht?

Den wesentlichen Unterschied können Sie hier einsehen: