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Geldvermögen steuerfrei an Ehegatten übertragen im Überblick

Um die Schenkung von finanziellen Mitteln zwischen zwei Ehepartnern zu optimieren, können Sie Ihr Zuhause einbeziehen. Bei der Schenkung eines Eigenheims an einen Ehepartner fällt keine Schenkungs- oder Grunderwerbsteuer an. Aber wenn Sie das Haus mit dieser steuerfreien Schenkung an Ihren Ehepartner weitergeben, können Sie es an Ihren Ehepartner zurückverkaufen. Auf diese Weise haben ursprünglich zur Schenkung vorgesehene finanzielle Vermögenswerte ihren Bestimmungsort gefunden.

Auch der Verkauf des Eigenheims an den Ehegatten ist steuerfrei, da es Ausnahmen nach dem Grunderwerbsteuergesetz gibt. Auf diese Weise können Sie aber auch zusätzliche Spenden für die Finanzen Ihrer Kinder optimieren. Immerhin kann jedes Kind das Doppelte des Freibetrags nutzen.

Geldvermögen steuerfrei an Ehegatten übertragen erklärt

Bei Schenkungen in Deutschland werden auch die Finanzbehörden involviert. Die für diese Situationen geltenden Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz sehen einige Steuerbefreiungen vor. Auch für nahe Angehörige gibt es Steuervorteile. Weiterhin können auch gestaffelte Steuersätze die Steuern in gewissem Umfang senken. Weiterhin besteht jedoch ein erhebliches finanzielles Interesse des Staates an einer Beteiligung an der Übertragung deutscher Vermögenswerte. Gerade im Bereich des Schenkens gibt es jedoch viele Möglichkeiten, die Besteuerung zu optimieren. Deshalb haben wir uns entschieden, einen der vielen Wege aufzuzeigen, die wir gehen können, um dieses Ziel zu erreichen. Wir sind spezialisiert auf steuerfreie Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten. Aber auch Ihre Kinder können davon profitieren, wenn auch indirekt

Beispiel zur Steuerschenkung an den Ehegatten

Wir verwenden ein Beispiel, um das potenzielle Gestaltungsmodell zu veranschaulichen. Für diesen Zweck haben wir das Paar, Familie Müller. Herr Müller ist ein Unternehmer mit liquiden Mitteln von 10.000.000 €. Außerdem besitzt er eine Villa in Hamburg, die das Paar als zu Hause nutzt. Die Villa soll 5.000.000 € wert sein. Diese Villa ist die einzige Residenz des Paares. Herr Müller möchte nun seiner Frau einen Teil seines Vermögens hinterlassen. Seine Frau soll die Hälfte seines Geldvermögens bekommen. Deshalb erwägt er eine Spende, um dies zu ermöglichen. Der Betrag, der die steuerfreien 500.000 € übersteigt, würde jedoch mit 19 % Schenkungssteuer besteuert.

855.000 € würde die Staatskasse bei einer solchen Quote aus der Spende erhalten. Dies möchte Herr Müller jedoch vermeiden.

Gestaltungsmodell zur steuerfreien Schenkung

Schenkung des Eigenheims an den Ehegatten
In dem Konstrukt sollte Herr Müller seiner Frau nicht sein Vermögen, sondern sein Haus zu schenken. Obwohl in unserem Beispiel der Wert der Villa nur vordergründig mit der wahren Höhe des zu verschenkenden Vermögens übereinstimmen sollte, ist dies natürlich auch in anderen Wertverhältnissen möglich. Noch wichtiger für das Gestaltungsmodell ist, dass die Übertragung von Immobilien mit einem solchen Wert niemals das Ende ist. Ein weiterer Gestaltungspunkt dazu könnte sein, dass auch in Deutschland die Schenkungsteuer auf Vermögensspenden anfallen. Wie kann jedoch die Spende einer Villa die Steuern optimieren?

Die Lösung: gelten Befreiungen für Erbschafts- und Schenkungssteuern. Denn die Schenkung Ihres Eigenheims an Ihren Ehepartner ist völlig steuerfrei. Dies gilt auch für die Grunderwerbsteuer. Frau Müller steht es daher frei, über die Immobilie zu verfügen, nachdem der Ehemann die Immobilie überschrieben hat.

Rückverkauf des Eigenheims
Dazu gehört auch der Verkauf von Villen. Auf diese Weise kann Frau Müller die 5.000.000 € an finanziellen Vermögenswerten erhalten, die ihr Ehemann ihr zukommen lassen möchte. Schließlich entspricht er auch dem Wert der Immobilie auf dem freien Markt. Aber das könnte bedeuten, dass das Ehepaar Müller ein neues Zuhause finden müssen. Es kostet auch Geld. Dies würde einen Teil des finanziellen Vermögens von Herrn oder Frau Müller aufbrauchen. Es ist daher klar, dass diese Maßnahmen allein das Problem nicht lösen können. Es Maßnahme für Frau Müller könnte jedoch sein, die Villa zu verkaufen. Der Verkauf der Villa ist jedoch für eine ganz bestimmte Person bestimmt, ihren Ehemann, Herrn Müller.

Nun nutzt Herr Müller die 5 Millionen €, die er seiner Frau ursprünglich schenken wollte. Da der Verkauf von Immobilien unter Ehegatten ebenfalls keine Grunderwerbsteuer auslöst, kann Frau Müller die 5.000.000 € in bar erhalten, ohne Steuern zu zahlen oder von ihr und ihrem Ehemann eine Änderung ihres gewohnten Lebensstils zu verlangen. So konnten wir die 5.000.000 € über die Immobilie steuerfrei übertragen.

Rechtsgrundlagen für das Gestaltungsmodell

Schauen wir uns nun also die Rechtsgrundlage an, die es uns ermöglicht, die Besteuerung dieser Spende legal zu optimieren.

Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz
Spenden wir in unserem Modell Häuser. Wir sind in der Lage, Spenden nach § 13 Abs. 1, § 4a ErbStG zu optimieren. Denn dort steht, dass die Übertragung des Familienwohnsitzes an den Ehegatten weiterhin steuerfrei ist. Das Gesetz definiert den Begriff „Familienwohnsitz“ als bebautes Grundstück, auf dem sich eine Wohnung zur eigenen Nutzung befindet. Genau darum geht es in unserem fiktiven Ehepaar Müller mit der Villa. Vorteilhaft ist hier auch, dass das Gesetz keine restriktiven Regelungen zu anderen Merkmalen des Einfamilienhauses vorschreibt. Daher spielt hier etwa die Größe des Hauses oder der Möbel keine Rolle.

Grunderwerbsteuergesetz
Als Nächstes betrachten wir die Rechtsgrundlage für die Erlaubnis des steuerfreien Erwerbs von Eigentum zwischen Ehegatten. Hierzu greifen wir auf §§ 3-4 GrEStG zurück. Auch hier sehen wir deutlich, dass der Erwerb von Eigentum von Ehegatten steuerfrei ist. Da es keine Beschränkungen hinsichtlich der Art des Erwerbs gibt, ist auch der Grundstücksverkauf von Frau Müller an ihren Ehemann von der Grunderwerbsteuer befreit. In diesem Fall können Sie die Spende von 5.000.000 Euro auf diese Weise steuerlich frei optimieren. Die einzige Bestätigung ist, dass es sich bei diesem Gestaltungsmodell nicht um eine echte Geldspende handelt. Aber immerhin haben wir etwas aufgegeben, unser Zuhause.

Güterstand hat keine Bedeutung
Zudem weisen wir darauf hin, dass das Vermögen der Ehegatten bei diesem Gestaltungsmodell keine Rolle spielt. Ob Immobilien-Sharing, Immobilien-Sharing oder Benefizgemeinschaft, die Umsetzungsanforderungen des Modells sind davon nicht betroffen. Im Gegenteil, in einer Situation, in der das eheliche Vermögen schwankt, ist das eheliche Vermögen als Gestaltungsmuster besonders wichtig.

Schenkung durch Einbezug der Kinder ausbauen

Das hier vorgestellte Steuerplanungsmodell kann vor allem die Schenkung von Vermögensvermögensnachfolgen an Ehegatten optimieren. Auf dieser Grundlage kann aber auch die Vererbung nutzbringender Eigenschaften, einschließlich etwaiger Kinder, geschaffen werden. Hat in unserem Beispiel der Ehegatte von Frau Müller

Das hier vorgestellte Steuerplanungsmodell kann vor allem die Schenkung von Vermögensvermögensnachfolgen an Ehegatten optimieren. Auf dieser Grundlage kann aber auch die Vererbung nutzbringender Eigenschaften, einschließlich etwaiger Kinder, geschaffen werden. Hat in unserem Beispiel der Ehegatte von Frau Müller Kinder, kann im Ausgangsfall nur der Vater Geldvermögen in Form einer Schenkung auf die Kinder übertragen, Frau Müller hat derzeit kein Vermögen. Infolgedessen mussten Kinder ihr Taschengeld als Geschenk ihrer Väter verwenden. So kann jedes Kind über zehn Jahre nur 400.000 € steuerfrei geschenkt bekommen. Aus Sicht unseres Beispieles, dass Frau Müller auch über finanzielle Mittel verfügt, kann jedes Kind, wenn die Mutter spendet, ebenfalls eine Leistung von 400.000 € beanspruchen. Jedes Kind kann alle zehn Jahre mit einer steuerfreien Spende von 800.000 € rechnen! Unser Gestaltungsmodell trägt auch dazu bei, die langfristige periodische Ausstattung des Geldvermögens von Kindern zu optimieren. Ferner hat unser Gestaltungsmodell noch einen weiteren Vorteil: Wenn Eltern im fortgeschrittenen Alter versterben, ist der Nachlass, der an ihre Kinder weitergegeben werden soll, kaum groß genug, um hohe Erbschaftssteuern zu generieren. Damit ermöglichen wir Eltern nebenbei, die zukünftigen Erbschaftssteuern ihrer Kinder zu optimieren, indem sie ihr Vermögen zeitnah steueroptimiert spenden. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Artikel über Kettengeschenke. Wir laden jeden ein, der an der Umsetzung unseres Designmodells interessiert ist, zum Telefon zu greifen und uns anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen auch, Ihre Schenkung oder Ihr Vermächtnis steuerlich zu optimieren.

Kindern, kann im Ausgangsfall nur der Vater Geldvermögen in Form einer Schenkung auf die Kinder übertragen, Frau Müller hat derzeit kein Vermögen. Infolgedessen mussten Kinder ihr Taschengeld als Geschenk ihrer Väter verwenden. So kann jedes Kind über zehn Jahre nur 400.000 € steuerfrei geschenkt bekommen. Aus Sicht unseres Beispieles, dass Frau Müller auch über finanzielle Mittel verfügt, kann jedes Kind, wenn die Mutter spendet, ebenfalls eine Leistung von 400.000 € beanspruchen. Jedes Kind kann alle zehn Jahre mit einer steuerfreien Spende von 800.000 € rechnen! Unser Gestaltungsmodell trägt auch dazu bei, die langfristige periodische Ausstattung des Geldvermögens von Kindern zu optimieren.

Weiterhin hat das Gestaltungsmodell noch einen weiteren Vorteil:
Wenn Eltern im fortgeschrittenen Alter versterben, ist der Nachlass, der an ihre Kinder weitergegeben werden soll, kaum groß genug, um hohe Erbschaftssteuern zu generieren. Damit erlaubt das Gestaltungsmodell Eltern nebenbei, die zukünftigen Erbschaftssteuern ihrer Kinder zu optimieren, indem sie ihr Vermögen zeitnah steueroptimiert spenden.

Wir sind keine Steuerberater, möchten Ihnen jedoch einen Anreiz und Hilfe für eventuell mögliche Besteuerungen geben. Eine vollumfängliche Vermögensplanung bedarf auch die Einbeziehung von optionalen steuerlichen Gesichtspunkten. Unsere Artikel ersetzen keine professionelle Beratung durch einen Steuerberater.

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